Betrugs- & Diebstahlhandlung

Betrug ist ein strafrechtliches Vermögensdelikt. In Deutschland bezieht sich der Betrug auf § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB). Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

 

  • Diebstahlshandlungen sind ein wichtiger Bereich im Strafrecht und umfassen verschiedene Formen des Diebstahls. Hier sind einige relevante Informationen dazu:
  • Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB): Beim einfachen Diebstahl handelt es sich um den Grundtatbestand. Dabei wird eine bewegliche Sache ohne Zustimmung des Eigentümers weggenommen, mit dem Ziel, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Auch der Versuch ist strafbar.
  • Schwerer Diebstahl (§ 243 StGB): Hierunter fallen Diebstähle unter erschwerenden Umständen w.z.B.:
  • Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB): Das Eindringen in eine Wohnung oder Geschäftsräume, um dort zu stehlen
  • Bandendiebstahl (§ 244a StGB): Diebstahl, begangen von einer Gruppe von Personen.
  • Diebstahl unter Zuhilfenahme von Waffen oder Werkzeugen (§ 244 StGB) wenn bei der Tat Waffen oder Werkzeuge mitgeführt werden
  • In Fällen des § 242 StGB werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag verfolgt. Es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält ein Einschreiten von Amts wegen für geboten. 
  • Computer- und Datenkriminalität: Hierunter fallen Diebstahlshandlungen, die mit Hilfe von Computern oder anderen elektronischen Geräten begangen werden, wie z.B. Hacking, Ausspähen von Daten oder Identitätsdiebstahl.

Diebstahlermittlungen sind ein wichtiger Bereich im Strafrecht, der darauf abzielt, Diebstähle aufzuklären und Täter zu identifizieren. 

Schwerpunkt Versicherungsbetrug 

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist über die Betrugsdelikte alles andere als erfreut. Ein hoher Prozentsatz aller gemeldeten Schäden gehören zu den Betrugsdelikten, mit denen Versicherungen zu kämpfen haben. Die Bandbreite des Versicherungsbetrugs ist enorm. Von der Vorlage falscher Quittungen bis hin zu unberechtigter Berufsunfähigkeit, sind viele Delikte für den Versicherer nachzuweisen. 

Von Versicherungsmissbrauch spricht man immer dann, wenn Leistungen von Versicherungen zu Unrecht erschlichen werden. 

Die Liste der möglichen Beispiele für Versicherungsvortäuschungen ist lang. Versicherungsnehmer reichen zweifelhafte Schadensmeldungen ein, melden fingierte Schadensabläufe oder überhöhten Forderungen. Sofern ein Schaden gar nicht eingetreten ist und dennoch eine Schadenmeldung bei der Versicherung eingeht. Eine weit verbreitete Strategie zur Täuschung der Versicherung ist ein geplanter Unfall. Betrügerische Absichten liegen ebenfalls vor, wenn man anstatt eines tatsächlichen Restbuchwertes den vollen Wiederbeschaffungswert in einer Meldung wahrheitswidrig angibt.

Die Unterlagen werden auf Plausibilität und die Ablaufbeschreibung des Schadens auf Stichhaltigkeit geprüft. Ergeben sich hier Auffälligkeiten, kann dies ein Indiz für einen Versicherungsbetrugsversuch sein.

Durch gezielte Überwachungen können darüber hinaus z. B. auch geltend gemachte gesundheitliche Einschränkungen des Versicherungsnehmers widerlegt werden.

Da die Versicherungskriminalität in den vergangenen Jahren immer mehr gestiegen ist, beschäftigt inzwischen jede größere Versicherung eigene Betrugsabteilungen, die tagtäglich im Einsatz sind, um verdächtig erscheinende und gemeldete Versicherungsfälle zu prüfen. Immer mehr Fälle von Versicherungsbetrug werden aufgedeckt und die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt. Die zugrunde liegende Straftat ist ein vorsätzlicher Betrug und dieser kann je nach Schwere mehrere Jahre Freiheitsentzug nach sich ziehen.

 

 

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