Das Thema Finanzdelikte ist vielfältig und umfasst verschiedenste Arten von Straftaten im Finanzbereich. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:
Die häufigsten Finanzdelikte sind u. a.:
Der Tatbestand der Untreue ist in § 266 des Strafgesetzbuchs (StGB) normiert. Dieser Paragraph befasst sich mit Vermögensdelikten und zielt darauf ab, Vermögen zu schützen.
Definition der Untreue:
Untreue liegt vor, wenn eine bevollmächtigte Person wissentlich fremdes Vermögen anderweitig verwendet oder sich aneignet. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person ihre Verfügungsmacht missbraucht.
Voraussetzungen für Untreue:
Eine wesentliche Voraussetzung ist die Treupflicht einer Person für fremdes Vermögen. Diese Treupflicht kann sich aus einem Gesetz, behördlichem Auftrag, Rechtsgeschäft oder einem anderen Treueverhältnis ergeben.
Tatbestände der Untreue:
Missbrauchstatbestand:
Hierbei handelt es sich um den Fall, in dem eine bevollmächtigte Person ihre Befugnis zur Verfügung über fremdes Vermögen missbraucht.
Treubruchtatbestand:
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