Finanz- & Untreuedelikte

Das Thema Finanzdelikte ist vielfältig und umfasst verschiedenste Arten von Straftaten im Finanzbereich. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

  1. Organisierte Finanzdelikte:
    • In der jüngsten Vergangenheit kam es im Bereich der Finanztransaktionen vermehrt zu Datendiebstählen, deren zu erwartende Schäden enorme Dimensionen annehmen (u.a. auch Insiderhandel) 
  2. Allgemeine Definition von Finanzdelikten:
    • Ein Finanzdelikt (Finanzstraftat oder Finanzvergehen) bezieht sich auf Straftaten im Finanzbereich. Es umfasst somit Vermögensdelikte gegen den gesamten Rechts- oder Geschäftsverkehr
  3. Arten von Finanzkriminalität:
    • Betrug, Bestechung und Korruption
    • Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche
    • Marktmissbrauch und Steuerhinterziehung
    • Identitätsdiebstahl, Veruntreuung und Fälschung
    • Elektronische Kriminalität - Cybercrime
    • ...

Die häufigsten Finanzdelikte sind u. a.:

  1. Betrug:
    • Betrug ist eine weit verbreitete Form und umfasst Handlungen, bei denen eine Person absichtlich täuscht, um einen finanziellen Vorteil zu erzielen. Beispiele sind Kreditkartenbetrug, Versicherungsbetrug oder Anlagebetrug
  2. Geldwäsche:
    • Geldwäsche bezieht sich auf den Prozess, bei dem illegale Gelder in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden. Dies geschieht oft durch sehr komplexe Transaktionen, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern
  3. Insiderhandel:
    • Insiderhandel tritt auf, wenn eine Person nicht öffentlich verfügbare Informationen über ein börsennotiertes Unternehmen nutzt, um Aktien unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung zu kaufen oder zu verkaufen 
  4. Steuerhinterziehung:
    • Steuerhinterziehung bezieht sich auf das vorsätzliche Verschweigen oder unterlassende Nichtangeben von Einkommen oder Vermögen, um Steuern zu vermeiden. Dies kann auf unternehmerischer Ebene auftreten
  5. Korruption:
    • Korruption beinhaltet Bestechung, Vorteilsnahme und andere illegale Handlungen, bei denen finanzielle Anreize genutzt werden, um unangemessenen Einfluss auszuüben
  6. Fälschung:
    • Eine Fälschung umfasst die Herstellung oder Verwendung unwahrer Dokumente, Währungen oder Wertpapiere, um finanziellen Gewinn zu erzielen.

 

Der Tatbestand der Untreue ist  in § 266 des Strafgesetzbuchs (StGB) normiert. Dieser Paragraph befasst sich mit Vermögensdelikten und zielt darauf ab, Vermögen zu schützen. 

Definition der Untreue:

Untreue liegt vor, wenn eine bevollmächtigte Person wissentlich fremdes Vermögen anderweitig verwendet oder sich aneignet. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person ihre Verfügungsmacht missbraucht.

Voraussetzungen für Untreue:

Eine wesentliche Voraussetzung ist die Treupflicht einer Person für fremdes Vermögen. Diese Treupflicht kann sich aus einem Gesetz, behördlichem Auftrag, Rechtsgeschäft oder einem anderen Treueverhältnis ergeben.

Tatbestände der Untreue:

Missbrauchstatbestand:

Hierbei handelt es sich um den Fall, in dem eine bevollmächtigte Person ihre Befugnis zur Verfügung über fremdes Vermögen missbraucht.

Treubruchtatbestand:

Dieser Fall tritt ein, wenn eine bevollmächtigte Person ihre Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen verletzt und dadurch demjenigen, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen hat, einen Nachteil zufügt.

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